Neben dem Kinder- und Jugendschutzkonzept gibt es eine pädagogische Konzeption, welche eng miteinander verzahnt sind.
Kinderschutzkonzept, pädagogische und sportliche Konzeption sind Instrumente der individuellen Qualitätsentwicklung eines Vereins.
Das Kinderschutzkonzept soll helfen, Kinder vor potenziellen Gefährdungen zu bewahren und den verantwortungsvollen Umgang mit- und untereinander zu entwickeln und somit optimale Bedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung zu gestalten.
Um Anzeichen dafür wahrzunehmen, dass Kinder und Jugendliche sich nicht wohl oder geborgen fühlen, dass pädagogisch fragwürdige Methoden Anwendung finden oder auch Überforderungssituationen für Eltern oder Trainer/innen gibt, bedarf es Fortbildungsangebote, die einen Rahmen für Verhaltensweisen (siehe 1.1) geben, der gemeinsam diskutiert und erörtert wird und außerdem eine Sensibilisierung für die Thematik schafft, um die Wahrnehmungen zu fördern und zu entwickeln.
Die Vereinsführung und alle am Prozess Beteiligten sind verantwortlich, dass im Verein das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist. Vereinsführung, insbesondere der pädagogische Leiter ist für die Fortbildung bzw. Organisation der Fortbildung der Trainer/innen auf diesem Gebiet wegweisend und federführend. Jede/r Trainer/in hat nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Pflicht, in Verdachtsfällen den Leiter des Nachwuchsleistungszentrums und den pädagogischen Leiter zu informieren.
Alle Trainer/innen sind über die vereinsinternen Handlungsschritte bei Anzeichen für mögliche Kindeswohlgefährdung informiert, egal ob sie im Verein oder im anderen Umfeld der Kinder und Jugendlichen geschehen
Im Zusammenhang mit einer im Sommer 2020 stattgefundenen Schulung zum Thema Kinderschutz, konnte eine erste Orientierung im Sinne eines Leitfadens für Trainerverhalten entwickelt werden. Die Trainer/innen und Betreuer/innen haben dazu eine Übersicht erstellt, die Do’s and Don’ts im Trainerverhalten im Hinblick auf Kinder- und Jugendschutz (spezieller im Hinblick auf sexualisierte Gewalt (Schwerpunkt der Schulung)) umfasst. Der pädagogische Leiter und die Sportpsychologin erhielten dabei Unterstützung vom Kinderschutzbeauftragten des Landessportbundes Thüringen.
Folgendes Resultat kann dazu festgehalten werden:
Die Inhalte wurden entsprechend diskutiert und sind eine vorläufige Orientierung, die zu jeder Zeit angepasst, verändert und erweitert werden können. Der Leitfaden soll außerdem regelmäßig in Erinnerung gerufen werden und mit neuen Trainerkollegen/innen vor Arbeitsantritt thematisiert werden. Die Trainer/innen müssen sich außerdem verpflichtet sehen, bezüglich der Thematik aufmerksam zu sein, Spieler/innen vor Kindeswohlgefährdung zu schützen, Schutzräume bieten und als erster Ansprechpartner/in zu dienen.
Darüber hinaus sind sie darüber aufgeklärt die in Abschnitt 2 aufgeführten Handlungsschritte zu befolgen. Um die Inhalte zu aktualisieren und immer wieder in Erinnerung zu rufen wird angedacht einmal jährlich eine Sensibilisierung in Form einer Schulung mit verschiedenen Schwerpunkten durchzuführen. Des Weiteren soll für die Seite der Spieler/innen das Angebot des Workshops „Tag der Kinderrechte“ vom Thüringer Fußballverband regelmäßig angenommen werden
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(1) Beobachtung des Trainers/der Trainerin oder der Trainerkollegen/innen bei Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder einer sonstigen ernsthaften Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen
(2) Beginn der begleitenden Dokumentation und erste Einschätzung des Trainers/in oder Trainerkollegen/innen
(3) Vereinsinternen Prüfung und Involvierung der Vereinspsychologen oder anderer erfahrener Institutionen bzw. Fachkräfte zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos.
(4) Beteiligung der Erziehungsberechtigten, wenn dadurch der Schutz des Spielers nicht in Frage gestellt wird.
(5) Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Spielers/der Spielerin, informiert der Leiter des Nachwuchsleistungszentrums das Jugendamt.
Das Jugendamt bestätigt die Fallübernahme -> Zusammenarbeit mit dem Verein im Fall einer Hilfeplanung. Eine Übersicht zu den Kontaktpersonen wurde entsprechend erstellt und wird den Trainer/innen zugänglich gemacht.
Abweichend von den internen Handlungsschritten bei Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist der Sonderfall Strafanzeige zu betrachten. Grundsätzlich muss erwähnt werden, dass sich jede Bürgerin oder jeder Bürger, die oder der glaubt, von einer Straftat Kenntnis zu haben, an die Strafverfolgungsbehörden wenden.
Diese Konzeption wird fortlaufend erweitert und ständig mit Fortbildungen, welche in der pädagogischen Konzeption erkenntlich sind, ergänzt.